DirektvermarktungDatenschutz neu: Das müssen Sie wissen

Datenschutz neu: Das müssen Sie wissen

Von Birgit LANG, LANDWIRT Redakteurin

LANDWIRT Tipp

Muster für eine Datenschutzmitteilung und ein Verarbeitungsverzeichnis finden Sie unter www.lkoe.atRecht und Steuer

Besitzen Sie Kundenkarten? Wie viele Newsletter haben Sie abonniert? Wo haben Sie schon mal etwas bestellt? Bei welchen Vereinen waren oder sind Sie Mitglied? Auch wenn vieles schon lange her sein mag, überall haben Sie Ihre persönlichen Daten hinterlassen. Die moderne Technik kann diese Flut an Daten nahezu unbegrenzt speichern, verknüpfen und auswerten. Doch personenbezogene Daten (= Angaben, durch die eine Person identifizierbar ist wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten u.v.m.) genießen ein Recht auf Geheimhaltung. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) soll dieses Recht für den Einzelnen stärken. Sie tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft und betrifft jeden, der mit personenbezogenen Daten umgeht, also auch Landwirte, Direktvermarkter, Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe oder Vereine. Wenn Sie Daten von anderen Personen verarbeiten, müssen Sie Ihre Datenverarbeitung jetzt genau unter die Lupe nehmen:

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