DirektvermarktungDirektvermarkter aufgepasst: Bis 31. März Verkauf von Milchprodukten melden

Direktvermarkter aufgepasst: Bis 31. März Verkauf von Milchprodukten melden

Direktvermarkter von Milch und daraus hergestellten Produkten müssen jetzt für 2020 ihre Verkaufszahlen melden.
Quelle: pilipphoto_shutterstock.com

Die Landwirte müssen laut Agrarmarkt Austria (AMA) die eingesetzte Milchmenge und die daraus hergestellten Produkte angegeben. Diese sind untergliedert in:

  • Konsummilch
  • Butter
  • Bergkäse & Emmentaler
  • sonstiger Käse inklusive Topfenund weitere Milchprodukte wie
  • Kakao
  • Fruchtjoghurt
  • Naturjoghurt
  • Sauerrahm
  • Schlagobers

Wann wird man als Direktvermarkter bezeichnet?

Als Direktvermarkter bezeichnet man die Landwirte,  die die am Hof produzierte Kuhmilch oder Erzeugnisse daraus auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung an Endverbraucher verkaufen. Darunter fällt auch

  • die Verpflegung von Gästen im Rahmen von Urlaub am Bauernhof
  • die Belieferung von Lebensmitteleinzelhandel und Großhandel
  • die Gemeinschaftsversorgung und Belieferung der Gastronomie
  • der Verkauf von Kuhmilch an landwirtschaftliche Betriebe zur Verfütterung.

Der Eigenverbrauch am Hof sowie die Abgabe der Kuhmilch an  Molkereien oder Weiterverarbeitungsbetriebe zählt dagegen nicht zur Direktvermarktung. Auf der AMA Homepage kann man sich das aktuelle Formular  herunterladen. Als weitere Hilfestellung stehen ein Aufzeichnungsheft und ein Merkblatt zum Download bereit.

 

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