Die Regierung hat wegen der anhaltenden Corona-Krise den Härtefallfonds und den Ausfallsbonus verlängert. Es können wieder Anträge über www.eama.at für diese Wirtschaftshilfen gestellt werden.
Antragsberechtigt für die nunmehr vierte Auszahlungsphase des Härtefallfonds sind unter anderem Wein- und Buschenschanken wie auch landwirtschaftliche Betriebe, die Zimmer vermieten beispielsweise Urlaub am Bauernhof – oder Zulieferer sind. Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 % gegenüber dem Vergleichszeitraum. Der Sitz der Betriebsstätte muss zudem in Österreich liegen. Bislang sind bereits mehr als 130 Mio. Euro aus dem Härtefallfonds ausgezahlt worden.
Alle Infos dazu finden Sie unter: Corona Härtefallfonds und Ausfallbonus für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
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