Von Magnus KELLERMANN und Susanne BERGHAUS-SCHMIDT
Produkte aus von Bergbauern erzeugter Milch genießen eine hohe Wertschätzung der Verbraucher. Berggebiete bzw. das Erzeugungsgebiet der Bergbauern sind nach EURecht klar anhand der Kriterien Höhenlage und Hangneigung definiert. Weitere Anforderungen an Milcherzeuger und oder den Verarbeitungsprozess sind gesetzlich nicht definiert sondern werden gegebenenfalls durch die Molkereien selbst festgelegt. Die Vermarktung der in diesem Gebiet erzeugten Milch erfolgt gegenüber dem Endverbraucher gezielt mit dem Zusatz „Bergbauern“. Im Jahr 2016 stieg die erfasste Menge von Bergbauernmilch in Bayern um 7,6 % auf 374.000 t. Der positive Trend der letzten Jahre setzte sich fort, sodass der Anteil der Milch mit diesem Qualitätsmerkmal an der bayerischen Milchmenge auf 4,1 % anwuchs. Die Vermarktung von Bergbauernmilch läuft in Bayern zunächst weiterhin über Eigenmarken und ohne Verwendung des geschützten EU-Begriffs „Bergerzeugnis“.
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