BioBio-RindKälber richtig halten

Kälber richtig halten

Kalb
Quelle: Agrarfoto

Seit Anfang 2022 ist die neue EU-Bio-Verordnung in Kraft. Seither kommt es bei Landwirten oft zu Verwirrungen, welche Regelungen nun gültig sind und wie sie ihre Kälber dem Gesetz entsprechend halten können. Grundsätzlich werden die Anforderungen in der EU-Bio-Verordnung 2018/848 und der Durchführungsverordnung 2020/464 geregelt. Die EU-Bio-Verordnung gilt in der gesamten EU. In Österreich wird die Auslegung der Verordnung konkretisiert, in Deutschland nicht. Während in Österreich neben der Bio-Verordnung auch durch die Publikationen des Kontrollausschusses gemäß § 5 EU-QuaDG sowie das Tierschutzgesetz und die erste Tierhaltungsverordnung weitere Bestimmungen geregelt sind. Gilt in Deutschland die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).

Nach der ersten Lebenswoche müssen Kälber in Gruppen gehalten werden.
Quelle: Honetz

Sie setzt die Anforderungen des EU-Rechts der Richtlinie 91/629/EWG des Rates vom 19. November 1991 über die Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern in nationales Recht um. Es werden auch weitere Richtlinien, wie die Richtlinie 98/58/EG umgesetzt, die für alle landwirtschaftlichen Nutztiere gilt. In Deutschland gilt die EU-Bio-Verordnung in allen Bundesländern, jedoch gibt es wie auf den nachfolgenden Seiten erläutert wird teilweise Unterschiede zwischen den Bundesländern, wie die Regelungen angewandt werden. Nicht zu vergessen ist, dass viele Bio-Verbände noch weitaus strengere Verbandsrichtlinien haben, die über die EU-Bio-Verordnunghinausgehen. Wenn Sie Mitglied bei einem Öko-Verband sind, sollten Sie sich dort unbedingt nach den gültigen Verbandsrichtlinien erkundigen.

Mindestflächen für Stall und Auslauf

Österreich:

Für jedes Tier gibt es eine bestimmte Mindeststall- und Mindestauslauffläche:

  • Die Einzelbox während der ersten Lebenswoche muss mindestens 1,5m2 groß sein.
  • Bei Kälbern in der Gruppe beträgt die Mindeststallfläche bis 100 kg Lebendgewicht 1,6 m2. Die Mindestauslauffläche liegt bei 1,1 m2.
  • Bis 200 kg Gewicht sind es mindestens 2,5 m2 Stallfläche und 1,9 m2 Auslauf.
  • Wiegen die Kälber mehr als 200 kg, jedoch weniger als 350 kg, sind es mindestens 4,0 m2 Stallfläche und 3,0 m2 Auslauffläche.
  • Über 350 kg sind es 5,0 m2 Stallfläche und 3,7 m2 Auslauffläche.

Ab der zweiten Lebenswoche müssen die Kälber Zugang zum Auslauf haben. Es müssen mindestens 50 % der Mindest-Auslauffläche offen bleiben. Nur in Gebieten mit durchschnittlichem Jahresniederschlag >1.200 mm dürfen bis max. 75% der Mindest-Auslauffläche überdacht werden. Weidegang ist dann spätestens nach Ende der Tränkezeit sowie einer allfälligen Phase der Umstellungsfütterung von max. vier Wochen zu gewähren. Erhalten die Kälber während der Vegetationszeit ein Maximum an Weide, kann der Auslauf im Winter entfallen.

Liegendes Kalb
Die Kälber müssen eine trockene und gut eingestreute Box haben. Ab der zweiten Lebenswoche sollte Raufutter, wie Heu, gefüttert werden.
Quelle: Honetz

Bayern und Baden-Württemberg:

Für Kälber, die in der Weidezeit täglich auf die Weide oder auf einen Weideanlernplatz können, entfallen die Mindestauslaufflächen, es sind nur die Mindeststallflächen zu erfüllen. Wenn die Kälber keinen täglichen Zugang zu Weideland haben, gelten folgende Mindestmaße:

  • Die Einzelbox während der ersten Lebenswoche muss mindestens 1,5 m2 groß sein.
  • Von der 2. bis inkl. der 8. Lebenswoche muss die Stallfläche 1,5 m² betragen. Der Auslauf ist wie in Österreich geregelt.
  • Von der 9. bis inkl. der 12. Lebenswoche müssen die Kälber bis 100 kg mindestens 1,5 m2 und von 100 bis 200 kg 2,5 m2 Stallfläche haben. Die Auslauffläche kann im Stallbereich angeboten werden oder teilweise überdacht sein, Umwelteinflüsse sollten gegeben sein.
  • Haben die Kälber keinen ausreichenden Zugang zu Weideland ist ihnen der Mindestauslauf wie in Österreich zur Verfügung zu stellen.
  • Vom 4. bis inkl. 6. Lebensmonat ist eine Stallfläche von 2,5 m2 oder ab 200 bis 350 kg 4,0 m2.
  • Der Auslauf muss ab der zweiten Lebenswoche angeboten werden und kann teilweise überdacht sein, Außenklimaverhältnisse müssen gegeben sein.
  • Die Kälber müssen ab dem 3. Lebensmonat an die Weide durch einen zeitlich befristeten Auslauf am Weideanlernplatz oder einer Kälberweide gewöhnt werden. Kontrollrelevant: Es müssen die baulichen Voraussetzungen zum einfachen Austrieb vorhanden sein. Es soll das Maximum an Weide angeboten werden.
Stehendes Kalb
Werden Kälber anfangs in Einzelhaltung gehalten, dann dürfen die Seitenwände nicht geschlossen sein, damit die Tiere ausreichend Sozialkontakt haben.
Quelle: Honetz

 

Was dieser Artikel noch bereithält:

  • Gruppenhaltung
  • Ausnahmen der Gruppenhaltung
  • Kälberfütterung

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