KommentarKlage gegen Melde-App

Klage gegen Melde-App

Seit heuer müssen die Förderauflagen flächenbezogener GAP-Zahlungen neben den normalen Vor-Ort-Kontrollen zusätzlich mittels Flächenmonitoring geprüft werden. Dieses Flächenmonitoring wird bereits seit Jahren in einigen Staaten der EU freiwillig angewandt und ist seit 2023 verpflichtend in der gesamten EU umzusetzen. Die Datenbasis bilden die Sentinel-Satellitendaten der EU, welche alle drei bis fünf Tage Aufnahmen vornehmen. Diese werden dann mit den Daten des Mehrfachantrages (MFA) verglichen (siehe dazu auch LANDWIRT Bauernanwalt 5/2023).

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Der Fokus des Flächenmonitorings liegt aber nicht auf der Flächenvermessung, sondern auf der Überprüfung einzelner Förderauflagen. Dadurch sollen aufwändige Vor-Ort-Kontrollen in jenen Bereichen, die durch das Flächenmonitoring abgedeckt werden können, reduziert werden. Stellt das Flächenmonitoring eine Abweichung der Beantragung im MFA zur tatsächlichen Nutzung in der Natur fest, wird der Antragsteller darüber von der jeweiligen Förderverwaltungs- und Kontrollstelle in Kenntnis gesetzt. Der Landwirt muss dann seine Beantragung gegebenenfalls richtigstellen und/oder dies mittels eines Fotonachweises bestätigen.

 

Das lesen Sie noch im Beitrag:

  • Klage gegen App
  • Klagschancen
  • Reaktionen zum „Kärntner Silage“-Urteil und zur „Causa Stellplatzvermietung“

 

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