Die alte ÖNORM ist im Biomassegeschäft nicht mehr verwendbar. Sie wurde durch eine neue, europaweit geltende Norm ersetzt.
Von Christian METSCHINA
PRAXISBEISPIEL
Qualitätshackgut
Neue Produktdeklaration nach ÖNORM EN ISO 17225 „1.1.3.1/P31/M25/A1.0/BD150/Q3,6“
Foto: Metschina
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