KommentarTierarzneimittelgesetz: Husch und Pfusch?

Tierarzneimittelgesetz: Husch und Pfusch?

Über eineinhalb Jahre haben die beiden „Koalitionsgegner“ ÖVP und Grüne angeblich am Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gefeilt. Vorgelegt wurde – und wohl bewusst im Sommer – ein unausgegorener Gesetzesentwurf (siehe: Neues Gesetz im Anflug, LANDWIRT 16/2023).

Die Vorbereitungen gleichen ohnehin einem politischen Desaster fern jeglicher Transparenz. Denn die Hauptadressaten, Nutztierhalter und deren Betreuungstierärzte, wurden dabei außen vor gelassen. Dafür wurden offenbar immer wieder gezielt einzelne Fragmente des geplanten Regelwerks in deren Richtung zur Abtestung der Stimmungslage lanciert. Diese schwankt seit Monaten zwischen großem Unwissen und ziemlicher Empörung. Laut dem Sozialministerium beginnt der Gesetzes-Feinschliff ohnehin erst jetzt. Doch schon für den 3. Oktober plant die Regierung das Ganze im parlamentarischen Gesundheitsausschuss und durchzudrücken.

Geht´s noch? Diverse Redaktionsfehler gehören noch behoben, offene Rechtskonflikte gelöst. Auch die Texte des mit dem TAMG künftig korrespondierenden Tiergesundheitsgesetzes und anderer notwendiger Verordnungen müssten jetzt geliefert und gleich mitdiskutiert werden.

Das TAMG sollte man zudem nicht nur mit den Augen eines Bauern oder Tierarztes lesen. Vielmehr muss man es wie ein Jurist bewerten. Denn im Ernstfall klammert sich jeder Strafreferent, Verwaltungs- oder auch Strafrichter penibel an den Gesetzeswortlaut. Außerdem darf das TAMG nicht erst in Bescheideinspruchsverfahren bzw. vor Gericht in Prüfung stehen. Zur TAMG-Endfassung sollte auch noch vor dem parlamentarischen Gesetzesbeschluss ein Feedback bei den Bauern und Tierärzten eingeholt werden – alles andere wäre reiner Husch-Pfusch.

Stellungnahmen zum derzeitigen Text des Tierarzneimittegesetzes

 

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