KommentarDas Giftrisiko ist versicherbar

Das Giftrisiko ist versicherbar

Vergiftungen bei Hunden und Katzen sind durchaus bekannt. Doch solcherart hervorgerufene Gesundheitsprobleme, die bis zur Verendung oder einer Nottötung führen (können), kommen gar nicht selten auch im Nutztierbereich vor. Zwei diesbezügliche Rinder-Beispiele aus Niederösterreich:

FALL 1

In unserer LANDWIRT Bio-Ausgabe 5/2022 berichteten wir über einen Fall von vier verendeten Kalbinnen. Die Ursache: Ein Sturm hatte einen Ast einer wildwachsenden Eibe abgebrochen. Die weidenden Jungtiere eines Landwirtes fraßen offensichtlich die hochgiftigen Nadeln. Der Schaden des Bauern belief sich auf rund 5.000 Euro.
Die Haftpflichtversicherung verweigerte mit Verweis auf höhere Gewalt (Sturm) einen Schadensausgleich.

FALL 2

Ein Landwirt hatte Mähwiesen von der Republik gepachtet. Wegen der strengen Bewirtschaftungsauflagen der Naturschutzflächen begann sich auf diesen die Herbstzeitlose massiv auszubreiten. Die Folge: Elf wertvolle Hochlandrinder verendeten, weil die tödliche Pflanze laut dem Bauern wohl über das Heu mitverfüttert worden war.

Der Züchter sieht sich ruiniert, da das gesamte Heu defacto als Sondermüll zu klassifizieren war und er seither Futter teuer zukaufen musste. Die Bundesforste (ÖBf) als formale Verpächterin ortet Bewirtschaftungsfehler des Bauern. Eine parlamentarische Anfrage im Nationalrat wies der Landwirtschaftsminister indes wegen fehlendem Fragerecht der Abgeordneten zu der vom Ministerium ausgelagerten ÖBf AG zurück.

Eigenkontrollen nötig

Die Landwirte sind nach der guten landwirtschaftlichen Praxis angehalten, die Weideflächen regelmäßig auf Gefahrenquellen – wie etwa Giftpflanzen oder abgebrochene Äste – zu kontrollieren. Trotzdem kann mal was übersehen werden. Vife Landwirte fragen sich daher, ob sie sich gegen solch ein Giftrisiko allenfalls auch versichern könnten.

Giftrisiko kaum gedeckt

Wird Futter zugekauft und kommen dadurch landwirtschaftliche Nutztiere zu Schaden, haftet letztlich der Lieferant bzw. der Hersteller für die Qualität der Ware nach der Produkthaftung.

Für Vergiftungsfälle auf Betriebsflächen oder durch betriebseigenes Futter schaut es anders aus. Hier gibt es Tierversicherungen und Ertragsschadensversicherungen von der Vereinigten Tierversicherung (VTV/R+V) und der Österreichischen Hagelversicherung.

Laut der VTV-Zentrale in Wiesbaden (Deutschland) ist eine Vergiftung der Tiere weder eine Tierseuche noch eine übertragbare Erkrankung. Diese Gefahr (inklusive des daraus entstandenen Ausfalles) ist nur über das Unfallrisiko in der Ertragsschadenversicherung abgesichert, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
– plötzlich
– unvorhergesehen
– von außen auf die versicherte Sache einwirkend.

Der Fall 1 wäre sohin gedeckt. Versichert sind aber z. B. auch Vergiftungen mit Clostridium botulinum (ein Nervengift) an dem (Nutz-)Tiere innerhalb kurzer Zeit (plötzlich und ohne mehrtägige Krankheitssymptome) verenden. Unabhängig davon kann man bei der VTV für wertvolle Einzeltiere – etwa für einen Zuchtstier oder ein Pferd – spezielle Lebensversicherungen abschließen.

Bei der Österreichischen Hagelversicherung indes schaut es so aus: Diese bietet im Rahmen ihres Versicherungsangebots „Grünland gegen Hagel- und andere Elementarschäden“ auch die Deckung von Rindern („Agrar Rind“) an. Ersetzt werden dabei Schäden, die durch Tod von Rindern (Verenden, Nottötung) infolge von Krankheit oder Unfall entstehen. Nottötung ist jede Tötung eines Rindes, dessen Tod trotz tierärztlicher Behandlung innerhalb von 48 Stunden zu erwarten ist.

Sohin sind Vergiftungsfälle wie in unseren beiden Beispielsfällen gedeckt. Die Entschädigungshöhe kann der Rinderbauer bei Vertragsabschluss selber festlegen. Für Pferde gibt es eine eigene Kranken- und Lebensversicherung.

Fazit

Vergiftungen von Nutztieren kommen immer wieder vor. Daher empfiehlt es sich, die Weide- und Futterflächen regelmäßig auf Bewuchs mit Giftpflanzen zu kontrollieren. Versicherungspolizzen gegen „Gifttod“ werden am Markt nicht angeboten. Rinder sind diesbezüglich teils als Unfall (VTV/R+V) bzw. unter Verendung (Hagelversicherung) mitgedeckt.

 

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