Die bäuerliche Direktvermarktung hat in der Pandemie stark zugenommen. Regionalität, Herkunft sowie der direkte Kontakt zwischen Produzenten und Kunden haben für viele plötzlich einen neuen Stellenwert. Besonders attraktiv sind Automaten und Selbstbedienungsläden geworden. Doch bei Letzteren ist Vorsicht geboten: Es gibt viele Hürden, um eine solche rechtskonforme Vermarktung auf die Beine zu stellen. Was erlaubt ist und was nicht, ist oft eine Gratwanderung. Das gilt sowohl für die Öffnungszeiten als auch für die angebotenen Produkte.
Ein Beispiel wie es als Gemeinschaft funktionieren kann, zeigt der Verein Aroniahof und bäuerliche Köstlichkeiten aus dem oststeirischen Ilz.
Die regionale Vermarktung von Produkten will auch der Lebensmittelhandel nutzen. Damit bestimmt aber wieder der Handel den Preis und die Margen in der Wertschöpfungskette.
Wenn Landwirte ihre ureigene Entwicklung der bäuerlichen Direktvermarktung retten wollen, ist ein rasches gemeinsames Handeln angesagt. Gesetzliche Bestimmungen müssen eingehalten werden, sonst geht das über viele Jahre aufgebaute Vertrauen verloren. Die Politik muss gesetzliche „Unschärfen“ beseitigen und klare Regeln kommunizieren. Ob ein Brief von der Landwirtschaftskammer an die Bürgermeister mit der Bitte, die örtlichen Landwirte anstelle der Handelskonzerne zu unterstützen, zum Erfolg führt, bezweifle ich.
Jammern bringt nichts. Nehmen Sie das Heft selbst in die Hand.
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