RindRinderhaltungTierschutz-Fachstelle: Beraten, Prüfen und Zertifizieren

Tierschutz-Fachstelle: Beraten, Prüfen und Zertifizieren

Quelle: FTT

Auf Basis des seit 2005 in Österreich gültigen Bundestierschutzgesetzes wurde eine eigene „Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz“ (FTT) eingerichtet. Diese soll zur Erhöhung der Rechtssicherheit und der Verbesserung des Vollzuges hinsichtlich der tierschutzrechtlichen Haltungsbestimmungen beitragen.

Prüfen und Zertifizieren von Stallsystemen und Produkten

Hauptaufgabe der FTT ist die Überprüfung von Haltungs- und Stallungssystemen, Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör sowie sonstiger in der Tierhaltung eingesetzter technischer Ausrüstungen auf deren Tierschutzkonformität.

So sieht das Tierschutzgesetz eine verpflichtende Überprüfung sämtlicher neuartiger Produkte vor dem ersten Inverkehrbringen in Österreich vor. Als neuartig gelten neue Produkte, die seit März 2012 bei der Tierhaltung in Österreich eingesetzt werden. Zudem können Hersteller auch serienmäßig hergestellte (nicht neuartige) Produkte freiwillig überprüfen lassen.

Bei positiver Bewertung wird das staatliche „Tierschutz(-konform)“-Kennzeichen vergeben. Diese  Siegel wurde bisher an rund 300 Produkte verliehen. Außerdem wurden bereits 90 Produkte im Nutztierbereich und 270 im Heimtierbereich zertifiziert. Immer mehr ausländische Firmen unterwerfen ihre Produkte diesem Überprüfungsprozess, was für die Qualität und Anerkennung des Zeichens spricht.

Das staatliche Tierschutz-Kennzeichen wurde bereits 300 mal vergeben.
Quelle: FTT

 

Beraten, Begutachten und Vertreten

Die FTT ist aber auch eine zentrale Informations- und Begutachtungsstelle und befugt, im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) oder Dritter z.B. Schulungsunterlagen, Ausbildungslehrgängen etc. zu überprüfen und Gutachten zu erstellen.

In den Aufgabenbereich der FTT fallen auch die Sammlung wissenschaftlichen und juristischen Grundlagen des Tierschutzes sowie die Erstellung von Handbüchern und Checklisten zur Verbesserung des Vollzugs des Tierschutzrechts.

Das Team der Fachstelle (von links nach rechts): Dr.med.vet. Claudia Schmied-Wagner, Sandra Lehenbauer MSc, Leiterin Dr.iur. Martina Dörflinger und DI Dr. Katrina Eder BEd.
Quelle: FTT
Außerdem ist die FTT mit diversen in- und ausländischen Prüfstellen gut vernetzt und vertritt Österreich auch in der EU – u.a. im Europäischen Referenzzentrum für Schweine (EURCAW pigs), im Europäischen Referenzzentrum für Geflügel und kleine Nutztiere (EURCAW poultry and other small farmed animals) und im Europäischen Referenzzentrum für Wiederkäuer und Equiden (EURCAW ruminants & equines).

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