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Tierarzt warnt: Vorsicht bei den Unterschriften

Beim Antibiotikaeinsatz und -monitoring haben die Betreuungstierärzte eine wichtige Rolle und große Verantwortung.
Quelle: Obritzhauser

 

Zum Bauernanwalt 6/2024 erreichte uns folgender Leserbrief eines langjährigen Betreuungstierarztes:

 

DANKE für Ihren Artikel „Fragen zum Datenschutz“, der die Problematik des Umganges mit sensiblen Daten, im Falle des mit dem AMA-Gütesiegel-Modul „Tierhaltung plus“ verbundenen TGD-Programms “erweitertes Tiergesundheitsmonitoring” sehr gut beschreibt und auf den Punkt bringt.

Auch mir sind die neuen Milchlieferverträge/Milchlieferordnungen der Molkereien nicht unbekannt geblieben. Ich (und einige weitere Tierärzte in der Steiermark) habe meine konventionellen (TGD-) Milchlieferbetriebe per E-Mail darüber informiert, dass es aktuell kein TGD-Programm „erweitertes Tiergesundheitsmonitoring“ gibt und es auch noch nicht bekannt ist, wie ein solches TGD-Programm genau gestaltet sein wird.

Da ich als TGD-Betreuungstierarzt das in den neuen Milchlieferordnungen geforderte TGD-Programm nicht anbieten kann, können die Betriebe in diesem Punkt die Vorgaben der neuen Milchlieferordnung aktuell nicht erfüllen. Ich habe „meinen“ TGD-Milchlieferbetrieben daher empfohlen, den neuen Milchliefervertrag um folgenden Passus zu ergänzen: „Laut Auskunft meines TGD-Betreuungstierarztes gibt es aktuell kein TGD-Programm „erweitertes Tiergesundheitsmonitoring“ als Teil des AMA-Gütesiegelprogramms Modul „Tierhaltung plus“. Ich kann daher zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß nicht vertraglich zusichern, dass ich an diesem Programm teilnehme bzw. teilnehmen werde.

Dem Antibiotikamonitoring bzw. einem TGD-Programm „Antibiotikamonitoring“ stehe ich grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Die Information des Landwirts betreffend die Häufigkeit des Einsatzes von Antibiotika, die Art der eingesetzten Wirkstoffe und die Beratung über mögliche Maßnahmen, den Antibiotikaeinsatz zu minimieren, ist ein wesentlicher Teil des Surveillance-Systems im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes.

ABER: Es gibt eine Reihe von Punkten (insbesondere den Datenschutz), die ich im Zusammenhang mit dem, dem Fachausschuss Rind in der TGÖ vorgelegten, Entwurf des Programms “erweitertes Tiergesundheitsmonitoring” kritisch sehe. Grundsätzlich sehe ich bereits die Vermischung des amtlichen Antibiotikameldesystems (Basis Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-VO) mit dem in § 54 TAMG definierten Maßnahmen, die in TGD-Betrieben vom TGD umgesetzt werden sollen, kritisch (vgl. meine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zum TAMG). Ich lehne aber die Vermischung des amtlichen Antibiotikameldesystems (Basis Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-VO) mit einem TGD-Antibiotikamonitoring-Programm „erweitertes Tiergesundheitsmonitoring“ und einem „Exportprogramm“ ab.

Dass diese Vermischung den Landwirten von den Molkereien als alternativlos – weil unbedingt notwendig für den Milchexport – vorgestellt wird, ärgert umso mehr, als

  • bisher (nach meinem Kenntnisstand) weder die Molkereien noch die AMA mit den Tierärzten das Gespräch über deren Aufgaben und Pflichten gesucht haben, und
  • zu befürchten ist, dass sensible Daten zum Antibiotikaeinsatz zu Marketingzwecken verwendet werden.

Veterinärrat Dr. Walter Obritzhauser ECBHM
8605 Kapfenberg

 

Hinweis der Redaktion:

Tierarzt Dr. Obritzhauser ist langjähriges Vorstandsmitglied im TGD Steiermark und Präsident der Tierärztekammer-Landesstelle Steiermark sowie Fachbuchautor (u.a. gemeinsam mit Armin Deutz und Johann Gasteiner: „Die häufigsten Nutztierkrankheiten“, Stocker-Verlag, Graz).

 

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